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Finanzierungs­hilfen für deine Physiotherapie-Ausbildung

Zur Finanzierung deiner Ausbildung stehen dir viele Wege offen: Es gibt staatlich geförderte Unterstützungsleistungen für die Ausbildung sowie Kostenhilfen für persönliche Lebensumstände. Besondere Personengruppen können darüber hinaus durch spezielle Förderprogramme und Stipendien unterstützt werden. Zudem können du oder deine Eltern zusätzlich Steuererleichterungen nutzen.

Die Voraussetzungen für die einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich. Entscheidend ist dabei immer die individuelle Situation des Auszubildenden, Schülers oder Studenten. Auch eine Kombination verschiedener Finanzierungsmodelle ist möglich. Teilweise stehen zusätzlich in einzelnen Bundesländern regionale Förderprogramme zur Verfügung. Erkundige dich doch bezüglich der Förderung der Ausbildung Physiotherapie in NRW.

Beratungs­möglichkeiten nutzen

Lass dich rechtzeitig von uns beraten, ob und welche Möglichkeiten für dich in Frage kommen. Wir bieten dir auch die Möglichkeit einer Teilzahlung (mit Zuschlag) und Vorauszahlung (mit Nachlass) an. Sprich uns an – wir beraten dich gerne!

Staatliche Fördermöglichkeiten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind BAföG-Leistungen als Vollzuschuss ohne Rückzahlung oder als Darlehen möglich. Den voraussichtlichen Betrag kannst du im Vorfeld online berechnen.
  • Für Schüler und Studierende in fortgeschrittener Ausbildungsphase bietet die Bundesregierung den Bildungskredit an.
  • Es gibt außerdem Stipendien und das Meister-BAföG.
  • Auch die Nutzung des Bildungsurlaubs für unsere Fortbildungsangebote ist möglich. Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers für Weiterbildungszwecke von i.d.R. fünf Arbeitstagen je Kalenderjahr. Die Regelungen des Bildungsurlaubs sind bundeslandspezifisch. Informiere dich bitte über die in deinem Bundesland gültigen Bedingungen.

Steuerliche Aspekte nutzen – Schulgeld für die Ausbildung Physiotherapie ist steuerlich absetzbar

Neben den Finanzierungsmöglichkeiten kannst du auch steuerliche Vorteile nutzen, wenn du deine Ausbildungskosten anteilig in der Steuererklärung berücksichtigst.

Schulgeldzahlungen sind Sonderausgaben: Seit 2009 kann das Schulgeld für berufsbildende Schulen steuerlich berücksichtigt werden. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind pro Jahr und Kind maximal 5.000 € Schulgeld für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung gilt auch für Schulen im Ausland. Lass dich auch hier beraten, von welchen Steuererleichterungen du profitieren kannst.

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