Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, eine Ausbildung zu finanzieren bzw. Hilfen zur Finanzierung heranzuziehen. Die Stiftung WARENTEST hat eine Broschüre herausgegeben, die Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen ermöglicht. Sie können diese Veröffentlichung hier herunterladen.
Entscheidend ist aber immer die individuelle Situation des Auzubildenden bzw. des Schülers oder Studenten.
Sie erhalten öffentliche, also steuerfinanzierte Hilfen, die Ihnen für die reinen Ausbildungskosten gewährt werden. Das "BAfÖG" und der "Bildungskredit" sind dabei die bekanntesten Programme.
Wenn Sie einer besonderen Berufsgruppe angehören (z.B. Soldat sind oder waren), besondere Voraussetzungen erfüllen (z.B. für die Begabtenförderung), können Sie weitere Quellen zur Finanzierung Ihrer Ausbildung nutzen.
Darüberhinaus können Sie Kostenhilfen für Ihre persönlichen Lebensumstände geltend machen, die ebenfalls aus öffentlichen Mitteln stammen und nicht zuletzt kommen auch private Modelle zum Tragen, wenn etwa die Familie die Kosten ganz oder teilweise trägt.
Für die von uns angebotenen Ausbildungen kommen typischerweise BAfÖG und Bildungskredite in Frage, für unsere Fortbildungen auch die Bildungsgutscheine.
Wegen der Vielzahl von Möglichkeiten können wir hier nur eine erste Orientierung zu diesen Fragen anbieten und stellen daher allgemein zugängliche Informationen zur Verfügung, die Ihnen weiterhelfen, wenn Sie nach Hilfen zur Finanzierung Ihrer Ausbildung (bei uns) suchen.
Sie sollten auch mit uns über eine Finanzierung sprechen. Informationen dazu finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zum aktuellen BAfÖG, Informationen zum Bildungskredit und eine Kurzfassung zum Thema Bildungskredit finden Sie hier.
Sofern Sie an unseren Fortbildungen teilnehmen, können Sie sich über Bildungsgutscheine informieren.
Übrigens: Seit Jahresbeginn kann das Schulgeld nun endlich auch steuerlich berücksichtigt werden. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 ist es jetzt möglich, ein Schulgeld bis zu 16.667 Euro pro Jahr geltend zu machen, um den Höchstbetrag von 5.000 Euro abzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministerium, das Sie hier herunterladen können.