Die Ausbildung
zum (zur) staatlich anerkanntem Ergotherapeuten (in) umfaßt den dreijährigen Besuch unserer Berufsfachschule und schließt mit der staatlichen Anerkennung ab.
Die Grundlage dieser Ausbildung ist das Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten in Verbindung mit der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung vom 02.08.1999 in der derzeit gültigen Fassung.
Wenn Sie eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung anstreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sich mit uns direkt in Verbindung setzen. Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Ausbildungsvoraussetzung
Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Die Berufsfachschule "DOMUS THERAPIAE" legt darüber hinaus Wert auf einige weitere Voraussetzungen, die aufgrund der hohen beruflichen Anforderungen von Bedeutung sind.
Unsere Zulassungsvoraussetzungen im einzelnen sind:
Inhalte der Ausbildung
Den Tätigkeiten der zukünftigen Ergotherapeuten bei der Behandlung Kranker entsprechen die inhaltlichen Schwerpunkte der theoretischen und praktischen Ausbildung, von denen wir vor allem im therapeutischen Bereich doppelt so viele Stunden anbieten, wie der Gesetzgeber verlangt.
Die theoretische Ausbildung umfaßt u.a.:
Fachspezifische Behandlungsverfahren für die Bereiche
Unseren Flyer bieten wir Ihnen hier zum Download.
Über "Ergotherapie" lesen Sie auch in der Tagespresse ...mehr
Ein Film über Ergotherapie ?
Aber gern ! - Wenn Sie hier klicken, können wir Ihnen auch einen kleinen Film anbieten, der über den Beruf des Ergotherapeuten informiert.
Durchführung der Ausbildung
Die theoretische und handwerkliche Ausbildung findet zum überwiegenden Teil in unseren Schulungsräumen statt.
Mit Beginn des dritten Ausbildungsjahres erfolgen die fachpraktischen Unterweisungen mit neuro-physiologischen, neuro-psychologischen arbeitstherapeutischen und psycho-sozialen Schwerpunkten bei unseren verschiedenen Kooperationspartnern (Kliniken, Praxen und anderen therapeutischen Einrichtungen).
Dem Lehrteam gehören festangestellte Fachkräfte, Honorarkräfte und Fachdozentinnen an. Die Lehrgangsteilnehmer/innen sind Schüler/innen der Schule. Lehrer/innen und Schüler/innen sind über den Träger haftpflichtversichert und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert.


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