DOMUS THERAPIAE

 

 

Ergotherapie

Die Ausbildung in der Ergotherapie

Die Ausbildung

zum (zur) staatlich anerkanntem Ergotherapeuten (in) umfaßt den dreijährigen Besuch unserer Berufsfachschule und schließt mit der staatlichen Anerkennung ab.

Die Grundlage dieser Ausbildung ist das Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten in Verbindung mit der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung vom 02.08.1999 in der derzeit gültigen Fassung.







 

 

 


Wenn Sie eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung anstreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sich mit uns direkt in Verbindung setzen. Weiter Informationen erhalten Sie hier.


Ausbildungsvoraussetzung

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Die Berufsfachschule "DOMUS THERAPIAE" legt darüber hinaus Wert auf einige weitere Voraussetzungen, die aufgrund der hohen beruflichen Anforderungen von Bedeutung sind.


Unsere Zulassungsvoraussetzungen im einzelnen sind:


  • Ein Mindestalter von 17 Jahren
  • praktische und physische Eignung, Motivation
  • mindestens eine abgeschlossene Realschulbildung oder eine als gleichwertig anerkannte Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes. (Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber / die Bewerberin frei ist von Sucht
  • Vorpraktikum im ergotherapheutischen Bereich ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.


Inhalte der Ausbildung

Den Tätigkeiten der zukünftigen Ergotherapeuten bei der Behandlung Kranker entsprechen die inhaltlichen Schwerpunkte der theoretischen und praktischen Ausbildung, von denen wir vor allem im therapeutischen Bereich doppelt so viele Stunden anbieten, wie der Gesetzgeber verlangt.


Die theoretische Ausbildung umfaßt u.a.:


  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • Medizinische Grundlagen und klinische Fächer
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen
  • Handwerkliche und gestalterische Techniken (z.T. in Zusammenarbeit mit der Waldorf-Schule in Mannheim.)
  • Hilfsmittelherstellung und -versorgung


Fachspezifische Behandlungsverfahren für die Bereiche

  • Pädiatrie
  • Neurologie
  • Orthopädie
  • Psychiatrie
  • Geriatrie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Arbeitstherapie
  • Sucht

 

Unseren Flyer bieten wir Ihnen hier zum Download.

 

Über "Ergotherapie" lesen Sie auch in der Tagespresse ...mehr

 

Ein Film über Ergotherapie ?

Aber gern ! - Wenn Sie hier klicken, können wir Ihnen auch einen kleinen Film anbieten, der über den Beruf des Ergotherapeuten informiert.


Durchführung der Ausbildung

Die theoretische und handwerkliche Ausbildung findet zum überwiegenden Teil in unseren Schulungsräumen statt.

Mit Beginn des dritten Ausbildungsjahres erfolgen die fachpraktischen Unterweisungen mit neuro-physiologischen, neuro-psychologischen arbeitstherapeutischen und psycho-sozialen Schwerpunkten bei unseren verschiedenen Kooperationspartnern (Kliniken, Praxen und anderen therapeutischen Einrichtungen).


Dem Lehrteam gehören festangestellte Fachkräfte, Honorarkräfte und Fachdozentinnen an. Die Lehrgangsteilnehmer/innen sind Schüler/innen der Schule. Lehrer/innen und Schüler/innen sind über den Träger haftpflichtversichert und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert.

 

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Details


  • DOMUS THERAPIAE in Heidelberg ist eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Ergotherapie.


  • Die Teilnehmerzahl je Kurs beträgt 20 Schüler/innen, die erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben müssen.


  • Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. Oktober eines Jahres.


  • Das Schulgeld beträgt zur Zeit monatlich 450,- € ohne Arbeitskleidung und Lermittel. Die Kosten dafür sind einmalig für die gesamte Ausbildung mit ca. 333,- € zu zahlen.


  • Die erforderliche Arbeitskleidung wird einheitlich über die Schule angeschafft. Die benötigten Lermittel werden durch den/die Fachlehrer/in ausgehändigt.



  • Für Absagen, die die Teilnehmer/innen der Schule nach erfolgter verbindlicher Zusage eines Ausbildungs-
  • platzes aussprechen, erhebt der Träger eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,-


  • Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme nach den Regelungen der Arbeitsförderung, d.h. des Sozialgesetzbuches (SGB III) und des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (BaföG). Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Berater der zuständigen Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes oder das örtliche Amt für Ausbildungsförderung.


  • Bitte schicken Sie uns Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen zu.

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