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Altentherapie

Altentherapie

Altentherapie

ist eine eigenständige therapeutische Disziplin neben und in Wechselwirkung mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.


Die Grundlagen

Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer altersspezifischen Erkrankungen sowie ihrer individuellen Bedürftigkeit insbesondere im körperlichen Bereich einen besonderen therapeutischen Hilfsbedarf aufweisen.


Der altentherapeutischen Versorgung kommt im abgestuften Konzept der Geriatrie eine Schlüsselposition zu, denn sie kann dazu beitragen, vollstationäre Versorgung zu verkürzen oder zu vermeiden, Immobilität zu verhindern und Pflegebedürftigkeit zu lindern oder zu verhindern.

Der jeweils notwendige Behandlungs-Schwerpunkt bestimmt sich nach dem individuellen Krankheitsbild und der teilzielorientierten Behandlungsfolge. Es ist also erforderlich, für diese besondere Patientengruppe den herkömmlichen Begriff von "Therapie" um eine wichtige Dimension zu erweitern: Altentherapie findet da statt, wo und so, wie sie benötigt wird.


Einem Patienten mit Zustand nach Apoplex z.B. muss durch die Therapie ermöglicht werden, sich in seiner Lebensumgebung wieder zurechtzufinden. Er benötigt also nicht nur isoliert in der Praxis stattfindende Behandlung, sondern Therapie in seiner unmittelbaren Umgebung, die z.B. Hilfe beim Anziehen, Einkaufen, Busfahren, Treppensteigen usw. bietet.

Die individuelle Anleitung und Begleitung durch den Altentherapeuten während einer bestimmten Zeit des Tages in konkreten Lebenssituationen des Patienten bietet die Möglichkeit, Therapieergebnisse zu verbessern.


Durch solche gezielten altentherapeutische Maßnahmen kann ein älterer Mensch den erwarteten und wünschenswerten Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln. Dies geschieht unter Nutzung und unmittelbarer Erprobung, Übung und Festigung der vom Therapeuten vermittelten Techniken in alltäglichen Situationen des Patienten.


Das Ziel der Altentherapie

ist die dauerhafte Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhaltung der Selbstständigkeit bei den alltäglichen Verrichtungen der Patienten, damit ein langfristiges Verbleiben in der vertrauten Umgebung gesichert wird.


Angestrebt wird dies u.a. durch

  • Verbesserung der Mobilität
  • Verbesserung der sozialen Integration
  • Vermeidung/Verminderung der Abhängigkeit von Pflegepersonen


Alltagsrelevante Dinge sind in diesem Zusammenhang z.B.

  • Erreichen der Stehfähigkeit
  • Erreichen des Bett-Rollstuhl-Transfers
  • Verbesserung der Rollstuhlfähigkeit
  • Erreichen des Toilettenganges/persönliche Hygiene
  • Selbstständige Nahrungsaufnahme
  • Selbstständiges An- und Auskleiden
  • Gehfähigkeit über mehrere Treppenstufen
  • Gehfähigkeit innerhalb und außerhalb der Wohnung
  • Tagesstrukturierung
  • Selbstständige Bewältigung von Alltagssituationen wie Einkaufen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw.


Durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen kann ein älterer Mensch, der zum Beispiel in die Pflegestufe II eingruppiert wurde, einen Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln, der eine Einstufung in Pflegestufe I oder Pflegestufe 0 rechtfertigen würde.


Einsatzmöglichkeiten

  • Akutkrankenhäuser
  • Alten-Wohn-und Pflegeeinrichtungen (Senioreneinrichtungen)
  • Rehabilitations - und Spezialzentren
  • Einrichtungen der mobilen Rehabilitation


Abschluss

Altentherapeut/in – BVAT®


Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in oder Logopäde/in oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem pflegerischen Beruf (z.B. Kranken- oder Altenpflege) nachweisen.
Die Bundesvereinigung für Altentherapie kann auf Antrag eine andere Ausbildung (z. B. pädagogische oder sozialpädagogische Hochschul-Abschlüsse) anerkennen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.

Nachweise über andere erfolgreich absolvierte fachliche Weiterbildungen können auf Antrag anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Schule im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung für Altentherapie. Sie finden weitere Informationen in unserem aktuellen Flyer, den Sie hier herunterladen können.


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Details


  • Die Fortbildung wird in zwei Varianten angeboten. Für Bewerber mit der Eingangs- qualifikation als Therapeut (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) schließt sie mit „Altentherapeut/in - Mentor – BVAT“ ab für Bewerber mit anderen Eingangsqualifikationen (Alten/Krankenpflege u.a. Abschlüssen) endet sie mit „Altentherapeut/in - BVAT®". mehr...


  • Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in oder Logopäde/in nachweisen. Als Nachweis gilt die Vorlage der Urkunde.


  • Nachweise über andere erfolgreich absolvierte fachliche Weiterbildungen können auf Antrag anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Schule im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung für Altentherapie.


  • Die Kosten betragen für die Teilnehmer des Typs A 5.640,- Euro. Es werden monatlich Beträge in Höhe von 470,- Euro fällig.


  • Teilnehmer des Typs B zahlen 3.420,- Euro. Es werden monatlich Beträge in Höhe von 285,- Euro fällig.


  • Für Arbeitsmaterial, Arbeitskleidung und Fachliteratur sowie für die Prüfungsgebühren sind zusätzlich Kosten zu tragen.


  • Es sind z.Zt. 265,- Euro für Fachliteratur, Arbeitsmaterial und Arbeitskleidung sowie 150,- Euro Prüfungsgebühren (diese werden an die BVAT abgeführt) zu zahlen.



  • Die Eintragung der Marke Altentherapeut/in - BVAT® ist zum 19.4.2005 (Deutsches Patent- und Markenamt unter Nr. 305 22 869 vom 19.4.2005) erfolgt. Damit ist die personen- gebundene Exklusivität der neuen Dienstleistung auch unter dem gewerblichen Aspekt gesichert. Einheitliche Standards bei der Ausbildung der Altentherapeuten sind durch die Bundesvereinigung für Altentherapie - BVAT sichergestellt. Nur von der Bundesvereinigung für Altentherapie lizensierte Einrichtungen dürfen diese Ausbildung anbieten und auch durchführen.

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