Altentherapie
ist eine eigenständige therapeutische Disziplin neben und in Wechselwirkung mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Die Grundlagen
Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer altersspezifischen Erkrankungen sowie ihrer individuellen Bedürftigkeit insbesondere im körperlichen Bereich einen besonderen therapeutischen Hilfsbedarf aufweisen.
Der altentherapeutischen Versorgung kommt im abgestuften Konzept der Geriatrie eine Schlüsselposition zu, denn sie kann dazu beitragen, vollstationäre Versorgung zu verkürzen oder zu vermeiden, Immobilität zu verhindern und Pflegebedürftigkeit zu lindern oder zu verhindern.
Der jeweils notwendige Behandlungs-Schwerpunkt bestimmt sich nach dem individuellen Krankheitsbild und der teilzielorientierten Behandlungsfolge. Es ist also erforderlich, für diese besondere Patientengruppe den herkömmlichen Begriff von "Therapie" um eine wichtige Dimension zu erweitern: Altentherapie findet da statt, wo und so, wie sie benötigt wird.
Einem Patienten mit Zustand nach Apoplex z.B. muss durch die Therapie ermöglicht werden, sich in seiner Lebensumgebung wieder zurechtzufinden. Er benötigt also nicht nur isoliert in der Praxis stattfindende Behandlung, sondern Therapie in seiner unmittelbaren Umgebung, die z.B. Hilfe beim Anziehen, Einkaufen, Busfahren, Treppensteigen usw. bietet.
Die individuelle Anleitung und Begleitung durch den Altentherapeuten während einer bestimmten Zeit des Tages in konkreten Lebenssituationen des Patienten bietet die Möglichkeit, Therapieergebnisse zu verbessern.
Durch solche gezielten altentherapeutische Maßnahmen kann ein älterer Mensch den erwarteten und wünschenswerten Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln. Dies geschieht unter Nutzung und unmittelbarer Erprobung, Übung und Festigung der vom Therapeuten vermittelten Techniken in alltäglichen Situationen des Patienten.
Das Ziel der Altentherapie
ist die dauerhafte Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhaltung der Selbstständigkeit bei den alltäglichen Verrichtungen der Patienten, damit ein langfristiges Verbleiben in der vertrauten Umgebung gesichert wird.
Angestrebt wird dies u.a. durch
Alltagsrelevante Dinge sind in diesem Zusammenhang z.B.
Durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen kann ein älterer Mensch, der zum Beispiel in die Pflegestufe II eingruppiert wurde, einen Zuwachs an physischer, alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln, der eine Einstufung in Pflegestufe I oder Pflegestufe 0 rechtfertigen würde.
Einsatzmöglichkeiten
Abschluss
Altentherapeut/in – BVAT®
Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in oder Logopäde/in oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem pflegerischen Beruf (z.B. Kranken- oder Altenpflege) nachweisen. Die Bundesvereinigung für Altentherapie kann auf Antrag eine andere Ausbildung (z. B. pädagogische oder sozialpädagogische Hochschul-Abschlüsse) anerkennen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden.
Nachweise über andere erfolgreich absolvierte fachliche Weiterbildungen können auf Antrag anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Schule im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung für Altentherapie. Sie finden weitere Informationen in unserem aktuellen Flyer, den Sie hier herunterladen können.
Details
