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Kosten für berufliche Erstausbildung können in voller Höhe abziehbar sein !!

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Juli 2011 entschieden, dass die Kosten, die für eine Erstausbildung oder ein Erststudium entstehen, vom Steuerpflichtigen als vorweggenommene Werbungskosten angesetzt werden können. Näheres dazu (auch das Urteil) finden Sie hier.

 


Physiotherapeutenanzahl klettert um 5,5 Prozent auf 128.000.

Jeder neunte Bundesbürger ist Gesundheitsarbeiter - Nicht gerade gewaltig aber stetig wächst es, das Gesundheitswesen. 4,8 Millionen Menschen gingen am 31. Dezember 2010 einer Beschäftigung nach, die den Malaisen und dem Wohlergehen ihrer Mitbürger gewidmet ist. Das waren 1,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie das gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte aktuelle Zahlenmaterial zum Gesundheitswesen zeigt. Jeder neunte Erwerbstätige kümmerte sich um die Volksgesundheit.

Von 90.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen entfielen 14.000 auf Pflegepersonal und 8.000 auf neu eingestellte Ärzte. Die Zahl der Physiotherapeuten hat innerhalb eines Jahres um 6.000 auf 128.000 zugenommen, ein Anstieg um etwa 5,5 Prozent. Die Physiotherapie bleibt eine Frauendomäne. Über 80 Prozent der Therapeutinnen sind weiblich. Rund die Hälfte aller beschäftigten Physiotherapeuten arbeiten in therapeutischen Praxen, fünf Prozent mehr als 2009. Nahezu unverändert präsentiert sich die Situation in den Krankenhäusern. Wie schon in den Vorjahren stagniert dort die Physiotherapeutenzahl bei 23.000 Menschen. 17.000 Therapeuten gingen ihrer Erwerbstätigkeit in Rehabilitationseinrichtungen nach, auch dort kaum quantitative Veränderungen.

Die wachsende Bedeutung der ambulanten Gesundheitsversorgung bestimmte auch die Entwicklung in den anderen Berufen. 1,9 Millionen Beschäftigte arbeiteten in nichtstationären Einrichtungen. 2009 waren es 45.000 weniger. Besonders die ambulanten Pflegebetriebe konnten profitieren. Sie beschäftigten 13.000 Mitarbeiter mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil von Teilzeitkräften ist im Gesundheitswesen mit 44 Prozent vergleichsweise hoch, was dem großen Frauenanteil geschuldet sein mag.

Quelle: Peter Appuhn - physio.de – Meldung vom 13.1.2012


Schulgeld steuerlich absetzbar !!


Ab 2009 kann nun auch endlich das Schulgeld für berufsbildende Schulen steuerlich berücksichtigt werden.Künftig sollen maximal 5.000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt auch für Schulen im Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem berufsbildenden Schulabschluss führen. Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug.

Weiterhin gilt: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten sind absetzbar. Es kann also ein Schulgeld bis zu 16.667 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5.000 Euro abzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministerium, das Sie hier herunterladen können.

 

 

 

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